Hallo, Ihr Lieben,
etwa 80% der deutschen Hunde fahren ungesichert im Auto mit.
Daher interessieren mich Eure Meinungen.
Liebe Grüße
_jen & Hiyoko
Wissenswertes über "Hunde im Auto":Auszug aus der StVO:I. Allgemeine Verkehrsregeln
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das
Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß
das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung
vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. (§ 17 Abs. 1).
(Quelle:
verkehrsportal.de )
"Nach § 23 der StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung (auch Tiere) nicht leidet."
Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld von 35 bis 59 Euro und eventuell auch Punkte in Flensburg...."
"Da bei einem Aufprall mit 50 km/h kurzzeitig das dreißigfache des Eigengewichtes auf den Körper wirken kann wird deutlich, dass auch Tiere vor der Gefahr des nach vorne Schleuderns geschützt werden müssen...."
(Quelle:
adac.de )
Außerdem: Lenkt das Tier den Fahrer ab (und es kommt zu einem Unfall), handelt der Fahrer grob fahrlässig - bei
Unfällen zahlt die Kaskoversicherung nicht und die Haftpflicht holt
sich das Geld beim Autofahrer zurück.